Der Betrieb der Kindertagesstätte wird finanziert über das für jedes Kind von den Landratsämtern gezahlte Pflegegeld und die Unterstützung durch das DLR. Die Eltern beantragen nach Abschluß des Betreuungsvertrages mit Peterchens Mondfahrt unverzüglich bei dem für sie zuständigen Jugendamt oder Sozialbürgerhaus das Pflegegeld für die Betreuung ihres Kindes. Die zuständige Behörde stellt nach Einreichung aller Unterlagen einen Gebührenbescheid über einen Teilbetrag des Pflegegeldes an die Eltern. Diese überweisen ihren Anteil monatlich an die zuständige Behörde, während diese das Pflegegeld in voller Höhe an Peterchens Mondfahrt überweist. Die Zahlungspflicht besteht auch während der Schließzeiten und Abwesenheit (z.B. Krankheit, Urlaub, Ferien, etc.). Für die Eltern fallen darüber hinaus jedoch keine Kosten an. Im Pflegegeld enthalten sind die erzieherischen Leistungen, die Verpflegung, die Bereitstellung altersgemäßen Spielzeuges und kleine Ausflüge. Lediglich Verbrauchsmaterial wie Windeln und Bettbezüge werden von den Eltern gestellt.
Wir weisen darauf hin, daß aus versicherungstechnischen Gründen eine Betreuung des Kindes erst nach erfolgter Anmeldung bei dem jeweiligen Landratsamt erfolgen kann. Bitten wenden Sie sich nach Abschluß des Betreuungsvertrages mit Peterchens Mondfahrt an:
Frau Heinbücher
Landratsamt Starnberg
Fachbereich Jugend und Sport
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Tel: 08151/148-634
heinbücher.ajs@lra-starnberg.de
Frau Sandra Schwarzmaier
Landeshauptstadt München
Sozialreferat/Stadtjugendamt
Fachstelle Großtagespflege
Tel: 089/233-49833 oder
Sandra.schwarzmaier@muenchen.de
Frau Behbehani
Landkreis München
Tel: 089/6221-2209 oder
Frau Pfahl
Sozialdienst Germering
Tageseltern-Service
Tel: 089/84005716 oder