Deutsch

Aufsichtspflicht


Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Eltern.

Die Aufsichtspflicht geht auf die pädagogische Fachkraft in dem Moment über, in dem das Kind begrüßt wird. Beim Abholen geht die Aufsichtspflicht auf den abholenden Elternteil über, sobald diese sein Kind begrüßt hat. Bei Festen und anderen Veranstaltungen liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern.

Die Abholung Ihres Kindes durch eine andere Person ist nur mit einer schriftlichen Autorisierung der Eltern möglich. Dies kann in der Kindertagespflege hinterlegt werden. Bitte setzten Sie die pädagogische Fachkraft davon in Kenntnis, wenn Ihr Kind durch eine andere Person als Sie abgeholt wird und stellen Sie diese vor dem ersten Abholen vor.


Das Betreten des DLR-Geländes ist nur mit einem vom DLR ausgestellten Sonderausweis möglich. Melden Sie sich bitte bei ihrem ersten Besuch bei der Wache am Eingang an. Die Kinder dürfen sich nicht ohne Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson auf dem DLR-Gelände außerhalb der Einrichtung aufhalten.


Versicherungsschutz


Für die Kinder besteht Versicherungsschutz nach gesetzlicher Regelung der Unfallversicherung. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind dem Vorstand unverzüglich zu melden, damit der Unfall der zuständigen Versicherung angezeigt werden kann.

Für den Verlust und Beschädigung der Garderobe und sonstiger Habe der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug oder Kuscheltiere.

Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, ist den Kindern in unserem Haus das Tragen von Schmuck wie zum Beispiel Halsketten nicht erlaubt. Diese müssen gegebenenfalls an der Garderobe bis zum Abholen der Kinder hinterlegt werden.